Nadine Simpfendörfer - Technical Marketing Specialist
Nadine Simpfendörfer
Electronics Insight
27. Juni 2024
Lesezeit: 6 Min.

EMV Richtlinien

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Technischer Entwickler im Labor arbeitet mit Platinen und Boards

Rauschen im Radio, Beeinträchtigung von Lawinenverschüttetensuchgeräten und die Störung von Herzschrittmachern – diese Fälle geben nur einen kleinen Einblick in mögliche Auswirkungen, zu denen schlechte Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) führen kann.

Wie bereits im vorherigen Blogbeitrag anhand dieser Beispiele erläutert wurde, können die Auswirkungen eines Geräteausfalls durch Elektromagnetische Störungen (EMI) ärgerlich, aber harmlos und sogar lebensbedrohlich sein. Aus diesem Grund existieren zahlreiche Richtlinien für die EMV. Sie zielen darauf ab, die Sicherheit elektronischer Geräte zu gewährleisten und zu garantieren, dass keine unerwünschten Störungen auftreten.

Produktkennzeichnungen zur Bestätigung, dass alle Vorschriften beachtet werden, unterscheiden sich international und haben unterschiedliche Anforderungen. Die meisten beziehen sich jedoch auf die Europäische Norm und weichen nur geringfügig ab.

Je nach Gerät gibt es spezifische Direktiven der EU, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten ins nationale Recht übernommen werden müssen, damit sie rechtskräftig sind. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet:

  1. Machinery Directive – 2006/42/EC
  2. Low Voltage Directive – 2014/35/EU
  3. EMC Directive – 2014/30/EU
  4. Medical Devices Directive – 93/42/EEC
  5. Personal Protective Equipment Directive – 89/686/EEC

In Deutschland gilt das EMV-Gesetz, das aus der europäischen Richtlinie 2014/30/EU abgeleitet wurde und von der Bundesnetzagentur überwacht wird. Um ein Produkt auf den deutschen Markt zu bringen, ist die CE-Kennzeichnung notwendig, für die die EMV einen wesentlichen Aspekt darstellt [1].

Mehr zum Thema CE-Kennzeichnungen finden Sie auch in unserem Blog-Beitrag: Durchblick im EMV-Normendschungel.

Die Bundesnetzagentur kontrolliert in diesem Zusammenhang anhand von Stichproben die Unterlagen der Produkte und führt physische Kontrollen sowie Laborprüfungen durch. Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung und damit für die Einhaltung aller Bestimmungen ist der Hersteller.

Besteht ein Produkt diese Prüfungen nicht, wird der Hersteller in einem Amtsblatt aufgefordert, die festgestellten Mängel zu beheben. Die Produkte werden außerdem auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Laufende markteinschränkende Maßnahmen“ aufgelistet [2].

Wird das Risiko als besonders hoch eingestuft, kann auch direkt ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden. Dies geschieht ebenfalls, wenn der Hersteller die Mängel innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht beseitigt. Auch diese Fälle werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur gezeigt.

Ein aktuelles Beispiel ist ein LED-Trafo, der unter anderem EMV-Störaussendungen zeigt und für den es keine Konformitätserklärung gibt. Die Gefährdung durch das Produkt wird von der Bundesnetzagentur mit einem hohen Risiko bewertet, da durch die Störaussendungen unter anderem IP-Dienste in Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, wird dieses Produkt verwendet, können Probleme mit dem Internet und lokalen Rechnernetzen (LAN) auftreten [3].

Referenzen:

[1] EMV-Konformität für CE von Elektronikprodukten 1 & 2 (we-online.com)

[2] Bundesnetzagentur - Marktüberwachung - Laufende markteinschränkende Maßnahmen

[3] Bundesnetzagentur - Marktüberwachung - Abgeschlossene markteinschränkende Maßnahmen

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